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   LSG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - L 11 B 262/94   

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https://dejure.org/1995,8868
LSG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - L 11 B 262/94 (https://dejure.org/1995,8868)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 (https://dejure.org/1995,8868)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - L 11 B 262/94 (https://dejure.org/1995,8868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berechtigung des Rentenberaters zu einer Tätigkeit auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsberatung; Rechtsberater; Rentenberatung; Schwerbehindertenrecht; Berechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Vertretungsbefugnis von Rentenberatern im Schwerbehindertenrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 1692/12

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Grads der Behinderung -

    Die Gegenmeinung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - Juris Rz. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - L 8 SB 537/11 - Juris Rz. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2008 - L 5 SB 25/03 - Juris Rz. 20 bis 25 und 30 unter Hinweis auf den Wortsinn des Begriffs "Rentenberater", die Möglichkeit der Erteilung auch nur von Teilerlaubnissen und den Schutzgedanken des RBerG) hätte zur Folge, dass letztlich erst im gerichtlichen Verfahren die Frage anhand einer dann zu entwickelnden Kasuistik geklärt werden könnte, ob die prozessualen Handlungen des Rentenberaters zulässig sind beziehungsweise waren, was bei der rechtssuchenden Bevölkerung und insbesondere den Mandanten eines Rentenberaters zu einer nicht mit den Schutzzwecken des RBerG zu vereinbarenden Unsicherheit führen würde und daher nicht überzeugt (VG Mainz, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 642/10.MZ - Juris Rz. 31; VG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2012 - 4 K 1803/10.F - Juris Rz. 42 und 44; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06 B - Juris 19; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1995, 523 ff., 527; zustimmend OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.10.2011 - 3172 E 6-1/11, 3172 E 6-1/11 - Leitsatz in Juris).

    Eine Erlaubnis soll nicht nur solchen Personen erteilt werden, die auf dem Gebiet der Sozialrenten beraten, sondern z. B. auch solchen, die auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung oder dem Versorgungsrecht tätig sind." Der Gesetzgeber wollte also zumindest keine Beschränkung des Rentenberaters etwa nur auf Tätigkeiten ausschließlich auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Breithaupt 1995, 523 ff., 526).

    Auch diese enge Verzahnung beider Rechtsgebiete spricht zur Überzeugung des Senats dafür, den Rentenberatern den Zugang zum Schwerbehindertenrecht insgesamt zu eröffnen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1995, 523 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 2632/12
    Die Gegenmeinung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - Juris Rz. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - L 8 SB 537/11 - Juris Rz. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2008 - L 5 SB 25/03 - Juris Rz. 20 bis 25 und 30 unter Hinweis auf den Wortsinn des Begriffs "Rentenberater", die Möglichkeit der Erteilung auch nur von Teilerlaubnissen und den Schutzgedanken des RBerG) hätte zur Folge, dass letztlich erst im gerichtlichen Verfahren die Frage anhand einer dann zu entwickelnden Kasuistik geklärt werden könnte, ob die prozessualen Handlungen des Rentenberaters zulässig sind beziehungsweise waren, was bei der rechtssuchenden Bevölkerung und insbesondere den Mandanten eines Rentenberaters zu einer nicht mit den Schutzzwecken des RBerG zu vereinbarenden Unsicherheit führen würde und daher nicht überzeugt (VG Mainz, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 642/10.MZ - Juris Rz. 31; VG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2012 - 4 K 1803/10.F - Juris Rz. 42 und 44; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06 B - Juris 19; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1995, 523 ff., 527; zustimmend OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.10.2011 - 3172 E 6-1/11, 3172 E 6-1/11 - Leitsatz in Juris).

    Eine Erlaubnis soll nicht nur solchen Personen erteilt werden, die auf dem Gebiet der Sozialrenten beraten, sondern z. B. auch solchen, die auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung oder dem Versorgungsrecht tätig sind." Der Gesetzgeber wollte also zumindest keine Beschränkung des Rentenberaters etwa nur auf Tätigkeiten ausschließlich auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Breithaupt 1995, 523 ff., 526).

    Auch diese enge Verzahnung beider Rechtsgebiete spricht zur Überzeugung des Senats dafür, den Rentenberatern den Zugang zum Schwerbehindertenrecht insgesamt zu eröffnen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1995, 523 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 1772/11
    Die Gegenmeinung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12 - Juris Rz. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - L 8 SB 537/11 - Juris Rz. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2008 - L 5 SB 25/03 - Juris Rz. 20 bis 25 und 30 unter Hinweis auf den Wortsinn des Begriffs "Rentenberater", die Möglichkeit der Erteilung auch nur von Teilerlaubnissen und den Schutzgedanken des RBerG) hätte zur Folge, dass letztlich erst im gerichtlichen Verfahren die Frage anhand einer dann zu entwickelnden Kasuistik geklärt werden könnte, ob die prozessualen Handlungen des Rentenberaters zulässig sind beziehungsweise waren, was bei der rechtssuchenden Bevölkerung und insbesondere den Mandanten eines Rentenberaters zu einer nicht mit den Schutzzwecken des RBerG zu vereinbarenden Unsicherheit führen würde und daher nicht überzeugt (VG Mainz, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 642/10.MZ - Juris Rz. 31; VG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2012 - 4 K 1803/10.F - Juris Rz. 42 und 44; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06 B - Juris 19; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1995, 523 ff., 527; zustimmend OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.10.2011 - 3172 E 6-1/11, 3172 E 6-1/11 - Leitsatz in Juris).

    Eine Erlaubnis soll nicht nur solchen Personen erteilt werden, die auf dem Gebiet der Sozialrenten beraten, sondern z. B. auch solchen, die auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung oder dem Versorgungsrecht tätig sind." Der Gesetzgeber wollte also zumindest keine Beschränkung des Rentenberaters etwa nur auf Tätigkeiten ausschließlich auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Breithaupt 1995, 523 ff., 526).

    Auch diese enge Verzahnung beider Rechtsgebiete spricht zur Überzeugung des Senats dafür, den Rentenberatern den Zugang zum Schwerbehindertenrecht insgesamt zu eröffnen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1995, 523 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 3 SB 3340/12
    Gestützt wird dies aber auch aus der historischen Zuständigkeit der Rentenberater für das Schwerbehindertenrecht im Kontext mit dem Versorgungsrecht, der engen Verzahnung von Renten- und Schwerbehindertenrecht, dem Umfang der von Rentenberatern abzulegenden Sachkundeprüfung (vgl. hierzu Schreiben des Bundesverbandes der Rentenberater e. V. vom 07.11.2012) sowie des Schutzzwecks des RBG (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06 B - veröffentlicht in juris; Beschlüsse vom 16.03.1995 - L 11 Vs 89/95 B - und vom 23.02.1995 - L 11 B 262/94 - Leitsatz jew. veröffentlicht in juris).
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